Matthias Baumann
Schornsteinfegermeister
Energieberater HWK
Nordstraße 4a
83561 Ramerberg
In Bayern besteht nach §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO) eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Dabei gilt folgende Bestimmung:
- Mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und
- jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
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